Unser Verein wird ausschließlich über Spenden finanziert. Um diese Spenden beim Finanzamt geltend machen zu können, gibt es ein paar Dinge, die zu beachten sind.

 

Wichtig: Erst ab einer Spende von 200,00 € benötigen Sie eine Spendenquittung von uns.

 

Im Folgenden haben wir ein paar Hinweise zum Thema Spendenquittungen aufgeführt:

 

STEUERLICHE NACHWEISE FÜR KLEINE UND GROSSE GABEN

Eine Spendenbescheinigung oder auch „Spendenquittung“ ist ein Nachweis über eine Spende, die freiwillig unentgeltlich an eine Organisation gestiftet wird. Diese Organisation hat die Spendenbescheinigung auszustellen. Die Spendenquittung kann der Spender beim Finanzamt vorlegen, um sie als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen.

 

Einfacher Nachweis bis 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV)

 

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 200 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Ein vereinfachter Nachweis ist möglich: Ist der Empfänger eine sogenannte juristische Person des öffentlichen Rechts, beispielsweise eine Universität oder eine „öffentliche Dienststelle“ wie eine Schulen, reicht als Nachweis ein Kontoauszug nebst Beleg der Organisation, zum Beispiel vom Förderverein der Schule.

Diese vereinfachte Regelung bis 200 Euro gilt neben den Spenden an staatliche Behörden und gemeinnützige Organisationen auch für Katastrophenfälle und Spenden an politische Parteien.

Zusammengefasst gelten für die Vereinfachungsregelung für Kleinspenden bis 200 Euro folgende Voraussetzungen (§ 50 Abs. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung):

1. Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.

2. Auf dem Beleg muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Spende verwendet wird, vermerkt sein: zum Beispiel „Flüchtlingshilfe“ als mildtätiger Zweck.

3. Falls Sie aufgefordert werden, die Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt abzugeben, achten Sie darauf, dass aus dem hervorgeht, dass der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist.

4. Es muss erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Auch im Lastschriftverfahren muss die Buchungsbestätigung Angaben enthalten über Spendenzweck und über die Steuerbegünstigung des Vereins. Falls Sie über Ihr Paypal-Konto spenden möchten, genügt ein Kontoauszug und ein Ausdruck, der die Transaktion belegt.

 

Spendennachweis bei Beträgen über 200 Euro

 

Für Spenden über 200 Euro benötigen Sie grundsätzlich immer eine Spendenbescheinigung vom Empfänger.

Kontakt Spendenquittungen:

Ralf Trautmann

E-Mail: ralf@suceava-memory-of-tina.de